Ruf-Partita
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Der Begriff "Ruf" möchte nicht zuletzt eine bläserische Gestaltung beinhalten, der es vor allem um eine "sprechende Musik" geht. Die fünf Hauptteile der Partita (Bußruf (EG 145) / falscher Fastenruf / wahrer Fastenruf (EG 299) / Aussöhnungsruf (EG 363) / Freudenruf (EG 398)) können aufgrund ihrer Kirchenliedbezogenheit auch einzeln musiziert werden, wobei der "falsche Fastenruf" bewusst Anklänge an Schlager birgt.